Sparsamkeitsgrundsatz
Der Sparsamkeitsgrundsatz ist ein dem Reisekostenrecht innewohnender Grundsatz, der bei der Planung, Genehmigung und Durchführung wie auch im Erstattungsverfahren zu beachten ist. Nur dienstlich veranlasste und notwendige Mehraufwendungen können dem Dienstreisenden erstattet werden.