Ökologie
Die Durchführung von Dienstreisen ist aus ökologischen Gesichtspunkten zu prüfen. Die Dienstreise ist vorrangig mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln durchzuführen. Flugreisen sollen grundsätzlich vermieden werden, wenn das Ziel auch mit vertretbarem Aufwand mit der Bahn erreichbar ist. Ebenso sollen Flugreisen bei der Genehmigung besonders geprüft werden. Bei Nutzung eines Dienst-KFZ oder ausnahmsweise des privaten PKWs sind Fahrgemeinschaften im maximalen Umfang zu bilden. Es können die Kilometer von der Wohnung zum Treffpunkt (maximale Entfernung Dienststelle zum Treffpunkt) oder die Mehrkilometer, die durch das Abholen der Mitfahrer entstehen, erstattet werden. Voraussetzung ist die genaue Angabe des Treffpunktes im Dienstreiseantrag.