Mitnahmeentschädigung
Dienstreisende, die in einem privaten Kraftfahrzeug andere Dienstreisende mitnehmen, erhalten eine Mitnahmeentschädigung in Höhen von 2 Cent je Person und Kilometer.
Dienstreisende, die in einem privaten Kraftfahrzeug andere Dienstreisende mitnehmen, erhalten eine Mitnahmeentschädigung in Höhen von 2 Cent je Person und Kilometer.