Leistungen Dritter
Leistungen, die Dienstreisende ihres Amtes wegen von dritter Seite aus Anlass einer Dienstreise oder eines Dienstganges erhalten (beispielsweise kostenlose Mahlzeiten, gestellte Übernachtungen, Meilengutschriften, Prämien oder sonstige Vergünstigungen) sind auf die Reisekostenvergütung anzurechnen.