Fortbildungsreisen
Bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung können entstandene notwendige Fahrkosten, Auslagen für Verpflegung und Unterkunft sowie Nebenkosten bis zur Höhe der bei Dienstreisen zustehenden Beträge erstattet werden. Findet die Fortbildungsveranstaltung am Dienst- oder Wohnort statt, ist eine Erstattung der genannten Aufwendungen bis zur Höhe der bei Dienstgängen zustehenden Beträge möglich.