Erkrankung während einer Dienstreise
Ist bei einer Erkrankung die Rückkehr an den Wohnort nicht möglich wird die Reisekostenvergütung weiter gewährt. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus beschränkt sich die Reisekostenvergütung für jeden vollen Kalendertag des Krankenhausaufenthaltes auf den Ersatz der notwendigen Auslagen für das Beibehalten der Unterkunft am Geschäftsort. Für die Besuchsreise einer oder eines Angehörigen gelten die Regelungen über die Heimfahrten nach der Landestrennungsgeldverordnung entsprechend. Krankheitsbedingte Aufwendungen gehören nicht zu den Reisekosten.