Eingesparte Reisekosten
Einsparungen von Reisekosten an einer Stelle (z.B. bei den Fahrkosten) können nicht zu Mehrerstattungen von Reisekosten an anderer Stelle (z.B. bei den Übernachtungskosten) führen.
Einsparungen von Reisekosten an einer Stelle (z.B. bei den Fahrkosten) können nicht zu Mehrerstattungen von Reisekosten an anderer Stelle (z.B. bei den Übernachtungskosten) führen.