Dienstreisen am Dienstort
Bei Dienstreisen am Dienstort mit einer Gesamtdauer von mindestens 8 Stunden am Kalendertag wird ein Tagegeld von 2,05 € gewährt. Für die Dauer eines Aufenthaltes am Wohnort, wird kein Tagegeld gewährt.
Bei Dienstreisen am Dienstort mit einer Gesamtdauer von mindestens 8 Stunden am Kalendertag wird ein Tagegeld von 2,05 € gewährt. Für die Dauer eines Aufenthaltes am Wohnort, wird kein Tagegeld gewährt.