Dauerdienstreisegenehmigung
Grundsätzlich bedarf die Durchführung einer Dienstreise der Genehmigung oder dienstlichen Anweisung. Zur Verwaltungsvereinfachung können Behörden Dauerdienstreisegenehmigungen erteilen. Diese kommen z. B. für Bedienstete in Betracht, die eine Vielzahl gleichartiger Dienstreisen (z.B. Außendienst) durchführen. Die Erteilung der Dauerdienstreisegenehmigung kann nur außerhalb des IPEMA-Reisekostenportals erfolgen. Bei der Abrechnung einer Dienstreise, ist beim Vorliegen einer Dauerdienstreisegenehmigung im Bestätigungsprozess zu bestätigen, dass die Reise im Rahmen der Dauerdienstreisegenehmigung erfolgt und hiervon abgedeckt ist.