BahnCard
Die Kosten einer dienstlich erworbenen BahnCard, bei der die Wirtschaftlichkeit aufgrund nachweislich zu erwartender Dienstreisen festgestellt wurde, sind erstattungsfähig. Die Kosten einer privat erworbenen BahnCard können auf Antrag gezahlt werden, wenn die Fahrpreisermäßigungen die Kosten der BahnCard erreicht oder überschritten haben; eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.