Auslandsdienstreisen
Für Dienstreisen im und ins Ausland gelten besondere Regelungen, die in der Auslandsreisekostenverordnung (ARV) beschrieben sind. Besonderheiten bestehen vor allem im Bereich Genehmigung, Fahrkostenerstattung, Auslandstage- und -übernachtungsgeld, sowie bei längerem Aufenthalt.