Auslagenerstattung bei Dienstgängen
Bei Dienstgängen am Wohn- oder Dienstort mit einer Gesamtdauer von mindestens 8 Stunden am Kalendertag wird ein Tagegeld von 2,05 € gewährt.
Bei Dienstgängen am Wohn- oder Dienstort mit einer Gesamtdauer von mindestens 8 Stunden am Kalendertag wird ein Tagegeld von 2,05 € gewährt.