Ausbildungsreisen
Für Reisen zum Zwecke der Ausbildung können folgende Aufwendungen erstattet werden:
- notwendige Fahrkosten bis zur Höhe der notwendigen Kosten der billigsten Fahrkarte der 2. Klasse
- bei Benutzung eines privaten Pkw 15 Cent je Kilometer
- ggf. Mitnahmeentschädigung
- 70 % des Tagegeldes wie bei Dienstreisen
- notwendige Übernachtungskosten
- notwendige Nebenkosten.
Nicht zu den Ausbildungsreisen gehören Dienstreisen, die im Rahmen der Fortbildungsqualifizierung durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme für Beamtinnen und Beamte, die nach Ihrer Vor- und Ausbildung keinen Zugang zur nächsthöheren Qualifikationsebene ihrer Laufbahn haben.