Anspruchsvoraussetzungen
Die Reisekostenvergütung wird aufgrund eines schriftlichen Antrags gezahlt. Dabei können nur die dienstlich veranlassten Mehraufwendungen abgegolten werden. Die Erstattung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise bei der Abrechnungsstelle beantragt werden. Ein Verzicht auf Reisekostenvergütung ist möglich.