Amtlich unentgeltlich
Amtlich unentgeltlich bedeutet, dass Dienstreisende bei der Durchführung einer Dienstreise kostenlos Unterkunft und/oder Verpflegung (Frühstück/Mittag-/Abendessen) seines Amtes wegen erhalten. Eine amtlich unentgeltlich erhaltene Verpflegung führt zur Kürzung des Tagegeldes.
Kürzungssätze Tagegeld / amtlich unentgeltliche Verpflegung:
- Frühstück: 20%
- Mittagessen: 40%
- Abendessen: 40%