Abschlagszahlungen
Eine Abschlagszahlung ist ein Vorschuss auf die Kosten, die durch eine Dienstreise voraussichtlich entstehen. Der gezahlte Abschlag wird mit der Abrechnung der Reisekosten für die jeweiligen Dienstreise verrechnet. Eine Abschlagszahlung ist vor Reisebeginn schriftlich zu beantragen. Die zu erwartende Höhe der Reisekostenvergütung soll dabei den Betrag von 200 Euro übersteigen. Als Abschlag werden höchstens 80 v. H. der voraussichtlichen Reisekosten gezahlt.