Vollmacht
Die beihilfeberechtigte Person kann eine andere Person bevollmächtigen, in ihrem Namen gegenüber der Beihilfestelle zu handeln. Hierfür sollte nach Möglichkeit der folgende Vordruck: Vollmacht: Vordruck-Nr. LfF18_BEIH953 verwendet werden.
Außerdem können volljährige Angehörige bevollmächtigt werden, die eigenen Aufwendungen selbst bei der Beihilfestelle geltend zu machen (Vollmacht für volljährige berücksichtigungsfähige Angehörige: Vordruck-Nr. LfF18_BEIH0954).
In beihilferechtlichen Angelegenheiten eines minderjährigen berücksichtigungsfähigen Kindes kann auch eine andere Person (z.B. der getrennt lebende/ geschiedene Elternteil) bevollmächtigt werden (Vollmacht in beihilferechtlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes: Vordruck-Nr. BEIH0955).
Bitte beachten Sie, dass ohne das Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht keine Auskunft an andere Personen erteilt wird. Bitte kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Erteilung einer Vollmacht