Implantatversorgung
Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für implantologische Leistungen (Abschnitt K des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte - GOZ), einschließlich aller damit verbundenen weiteren zahnärztlichen Leistungen, ist beschränkt. Informationen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Implantatversorgung finden Sie hier:
- Merkblatt Zahnärztliche Implantatversorgung (Vordruck-Nr.: LfF18_BEIH018)
- Fragebogen Implantatversorgung
Sofern die implantologische Versorgung dem Grunde nach beihilfefähig ist, bestimmt sich die Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen nach dem Gebührenrahmen der GOZ. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter dem Stichwort „Zahnärztliche Leistungen, Angemessenheit“.