Datenschutz/Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO) als unmittelbar geltendes Recht auch für das Landesamt für Finanzen als Behörde. Die Vorschriften der DS-GVO werden durch Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes und fachspezifische Datenschutzregelungen ergänzt. Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit als Behörde, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist das Landesamt für Finanzen verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Weitere Informationen zur Umsetzung der DS-GVO im Landesamt für Finanzen sowie Kontaktdaten für weitere Fragen finden Sie in dem an dieser Stelle hinterlegten Informationsschreiben.