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Bezügeanpassung 01.01. und 01.07.2019
Die Bezüge werden ab dem 01.01.2019 und 01.07.2019 angepasst. Grundlage hierfür ist das vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021. Das Ministerium der Finanzen hat eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese finden Sie hier.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info.
Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich ab dem 01.01. und 01.07.2019 hinsichtlich der Höhe meiner Bezüge?
Die Bezüge der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W werden ab dem 01.01. und 01.07.2019 angepasst.
Alle von der Bezügeanpassung betroffenen Bezügebestandteile werden ab dem 01.01.2019 um 3,20 v.H. erhöht. Die um 3,20 v.H. erhöhten Bezügebestandteile werden anschließend ab dem 01.07.2019 nochmals um 2,00 v.H. erhöht.
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.
Ich kann den angepassten Bezügebestandteil in meiner Bezügemitteilung für den Monat Juli 2019 nicht nachvollziehen.
Beispielsberechnung:
Das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A10 (Stufe 6) beträgt in 12/2018 3.145,73 Euro. Das Grundgehalt wird ab dem 01.01.2019 um 3,20 v.H. erhöht. Das um 3,20 v.H. erhöhte Grundgehalt wird anschließend ab dem 01.07.2019 nochmals um 2,00 v.H. erhöht.
01.01.2019
3.145,73 Euro davon 3,20 v.H. = 100,66 Euro
3.145,73 Euro + 100,66 Euro = 3.246,39 Euro
Ergebnis: Ab dem 01.01.2019 wird ein Grundgehalt i.H.v. 3.246,39 Euro gewährt. Die Ermittlung des Nachzahlungsbetrages können Sie Ihrer Bezügemitteilung Juli 2019 entnehmen.
01.07.2019
3.246,39 Euro davon 2,00 v.H. = 64,93 Euro
3.246,39 Euro + 64,93 Euro = 3.311,32 Euro
Ergebnis: Ab dem 01.07.2019 wird ein Grundgehalt i.H.v. 3.311,32 Euro gewährt.
Gilt die Erhöhung der Bezüge für alle Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger?
Die Bezügeanpassung betrifft sämtliche Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W.
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.
Ich bin Anwärter. Welche Änderungen gibt es bei meiner Besoldung?
Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab dem 01.01.2019 eine Erhöhung des Grundbetrages um 50,00 Euro. Der um 50,00 Euro erhöhte Grundbetrag wird anschließend ab dem 01.07.2019 nochmals um 2,00 v.H. erhöht.
Obwohl die Bezüge ab dem 01.01. bzw. 01.07.2019 angepasst wurden, habe ich keine Bezügemitteilung erhalten. Womit hängt das zusammen?
Bezügemitteilungen werden nur erstellt, wenn sich Änderungen im Gesamtbrutto ergeben.
Beispielsweise kommt es bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge zu keinen Änderungen in Ihrem Gesamtbrutto. Eine Bezügemitteilung wird in solchen Fällen nicht erstellt.
Nicht alle Bezügebestandteile wurden ab dem 01.01. bzw. 01.07.2019 angepasst. Womit hängt das zusammen?
Die Berechnung der Bezüge erfolgt zu einem großen Teil maschinell durch das rheinland-pfälzische Abrechnungssystem (z.B. Grundgehälter und Familienzuschläge). Einzelne Bezügebestandteile müssen jedoch - wie in der Vergangenheit auch - manuell durch das Landesamt für Finanzen berechnet werden. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass diese Bezügebestandteile erst zu einem späteren Zeitpunkt - rückwirkend ab dem 01.01. bzw. 01.07.2019 - angepasst werden.
Hierdurch kann es zu Nach- oder Überzahlungen kommen.
Wo finde ich die ab dem 01.01. bzw. 01.07.2019 gültigen Besoldungstabellen?
Die Besoldungstabellen finden Sie unter Service -> Gehaltstabellen.