Wissenswertes über die Beihilfestelle des LfF
Zentralisierung
Seit Abschluss der Zentralisierung der Beihilfestellen des Landes zum 01.01.2000 war die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle bei der Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD Koblenz – ZBV) als einzige Beihilfestelle für die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der Landesbediensteten und der Versorgungsempfänger des Landes zuständig. Zum 01.09.2014 wurde die OFD Koblenz aufgelöst. Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle wurde gleichzeitig in ein neues Landesamt überführt. Das „Landesamt für Finanzen (LfF)“ übernahm u.a. die bisherigen Aufgaben der ZBV, also auch in Beihilfeangelegenheiten.
Neben den Beihilfeangelegenheiten für die unmittelbaren Landesbediensteten werden hier auch die Beihilfeangelegenheiten der Minister, Staatssekretäre und der Landtagsabgeordneten des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Bediensteten von ca. 40 Fremdarbeitergebern wie z.B. Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, der Investitions- und Strukturbank (ISB) oder des Landesbetriebs Daten und Information (LDI) bearbeitet.
Derzeit werden von der Beihilfestelle ca. 140.000 Beihilfeberechtigte betreut.
Bearbeitung
Die Bearbeitung der Beihilfeanträge erfolgt elektronisch. Dazu werden Ihre zur Erstattung eingereichten Beihilfeunterlagen (Antrag auf Beihilfe, Erstattungsbelege und Schriftverkehr) bei der Beihilfestelle des LfF gescannt, soweit sie nicht über die E-Beihilfe-App eingereicht wurden. Die anschließende Bearbeitung erfolgt ausschließlich anhand der digitalisierten Daten. Aus technischen und organisatorischen Gründen ist eine Rücksendung der eingereichten Belege nicht mehr möglich. Übersenden Sie bitte daher keine Originalbeleg sondern nur Kopien oder Zweitschriften. Falls Aufwendungen nicht in voller Höhe als beihilfefähig anerkannt werden, erhalten Sie einen Ausdruck dieses Beleges zusammen mit dem Beihilfebescheid. Außerdem liegt jedem Beihilfebescheid ein mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllter „Vereinfachter Antrag auf Beihilfe“ bei.
Täglich verlassen im Durchschnitt über 2.500 Beihilfebescheide über Dienst- und Privatpost oder als elektronischer Bescheid das Haus.
Die Beihilfestelle ist stets bemüht, eingehende Anträge schnellstmöglich und zeitnah im Rahmen der vorgegebenen Gesetze und Verordnungen zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge vom Antragseingang bis zur Bescheiderteilung wird jedoch von vielen Faktoren, die nicht alle im Einflussbereich der Beihilfestelle liegen, beeinflusst. Erhöhter Antragseingang, Urlaub und Krankheit von Bediensteten können vorübergehend insgesamt oder in Einzelfällen zu längeren Laufzeiten führen. In der Weihnachtszeit und den Sommerferien nutzen viele unserer Kunden die freien Tage zur Abrechnung ihrer Krankenbelege. Im Januar und Juli/August jeden Jahres kommt es deshalb in der Beihilfestelle zu einem stark erhöhten Eingang von Beihilfeanträgen. Die Masse der eingereichten Anträge führt dazu, dass die Bearbeitungszeiten steigen. Zum Einen bitten wir dafür um Ihr Verständnis und empfehlen zum Anderen, die Anträge – soweit möglich – nicht in diesen Monaten einzureichen.
Das Datum des Beihilfebescheids entspricht dem Tag der Bearbeitung. Sobald der Antrag bearbeitet ist, wird die Auszahlung veranlasst. Bitte beachten Sie, dass es einige Tage dauern kann, bis der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Aufgrund des Post- bzw. Dienstpostweges ist es außerdem durchaus möglich, dass die ausgezahlte Beihilfe Ihrem Konto bereits gut geschrieben ist und Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt den Beihilfebescheid erhalten.