Verbandmittel
In welchen Fällen sind die Aufwendungen für Verbandmittel und dgl. beihilfefähig?
Aufwendungen für Verbandmittel und dgl. sind nur beihilfefähig, wenn diese von einem Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker nach Art und Menge vor der Beschaffung schriftlich verordnet worden sind.