Sehhilfen
Informationen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Brillen finden Sie hier:
- Info - Merkblatt Beihilfen zu Brillen (Vordruck-Nr.:LFF18_BEIH002)
Informationen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Kontaktlinsen finden Sie hier:
- Merkblatt Kontaktlinsen (Vordruck-Nr.: LFF18_BEIH003)
Die Aufwendungen für vergrößernde Sehhilfen, wie zum Beispiel Lupen, Leselupen, elektronische Lesegeräte usw., sind beihilfefähig, wenn
- das Lesen von normaler Zeitungsschrift auch mit einer Brille oder Kontaktlinsen nicht möglich ist,
- die vergrößernden Sehhilfen vor dem Kauf ärztlich verordnet wurden.