Sehhilfe, Brille, Kontaktlinsen
Wann sind die Kosten für eine Brille bzw. Kontaktlinsen beihilfefähig und welche Aufwendungen sind nicht beihilfefähig?
Nach § 34 Abs. 2 BVO richtet sich die Beihilfefähigkeit von Brillen und Kontaktlinsen nach Anlage 4 Abschnitt III der BVO.
Bei erstmaliger Beschaffung einer Sehhilfe wird eine Beihilfe nur gewährt, wenn die Sehhilfe vorher vom Augenarzt schriftlich verordnet wurde. Die Verordnung muss ggf. auch die besondere Art und Ausstattung der optischen Teile umfassen.
Für die erneute Beschaffung einer Brille oder von Kontaktlinsen genügt die Refraktionsbestimmung eines Augenoptikers; die Aufwendungen hierfür sind bis zu 13 EUR je Sehhilfe beihilfefähig. Die Refraktionsbestimmung durch den Augenoptiker genügt auch, wenn bei der erneuten Beschaffung einer Brille z.B. andere Gläser notwendig werden oder statt einer Brille Kontaktlinsen notwendig sind.
Mehraufwendungen für Brillen mit Kunststoff-, Leicht- und Lichtschutzgläsern sind nur bei Vorliegen bestimmter Indikationen beihilfefähig.
Aufwendungen für Kontaktlinsen sind ebenfalls nur bei Vorliegen besonderer Indikationen (z.B. Myopie ab 8 dpt., Hyperopie ab 8 dpt., irregulärer Astigmatismus) beihilfefähig.
Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Sehhilfen sind nur dann beihilfefähig, wenn bei gleichbleibender Sehschärfe seit dem Kauf der bisherigen Sehhilfe drei Jahre - bei weichen Kontaktlinsen zwei Jahre) vergangen sind oder vor Ablauf dieses Zeitraums die erneute Beschaffung der Sehhilfe - ggf. nur der Gläser - notwendig ist, weil
- sich die Refraktion geändert hat,
- die bisherige Sehhilfe verlorengegangen oder unbrauchbar geworden ist oder
- bei Kindern sich die Kopfform geändert hat.
Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für
- Sehhilfen, die nur durch eine berufliche Tätigkeit erforderlich werden.
- Bildschirmbrillen,
- Reparatur eines Brillengestells,
- Brillenversicherung,
- Brillenetuis und
- handelsübliche Sonnenschutzbrillen.
Info - Merkblatt Beihilfen zu Brillen (Vordruck-Nr.:LFF18_BEIH002)
Info - Merkblatt Kontaktlinsen (Vordruck-Nr.: LFF18_BEIH003)