Schutzimpfungen
Sind Schutzimpfungen beihilfefähig?
Schutzimpfungen sind nur beihilfefähig, wenn diese von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut (STIKO) empfohlen werden.
Aufwendungen für
- Grippeschutzimpfungen und
- FSME-Schutzimpfungen
sind generell beihilfefähig.
Nicht beihilfefähig sind Kosten für Schutzimpfungen, die aus Anlass einer privaten Reise außerhalb des Gebiets der europäischen Union oder die schul-, ausbildungs-, studien- oder berufsbedingt erforderlich geworden sind.