Rehabilitationssport und Funktionstraining
Die Aufwendungen für von einem Arzt / einer Ärztin zuvor schriftlich verordneten Rehabilitationssport oder Funktionstraining sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt Rehabilitationssport und Funktionstraining (Vordruck-Nr. LfF18_BEIH021).