Rehabilitationssport und Funktionstraining
Unter welchen Voraussetzungen sind die Aufwendungen für die Teilnahme an Rehabilitationssportgruppen und Funktionstraining beihilfefähig?
Die Aufwendungen für von einem Arzt / einer Ärztin zuvor schriftlich verordneten Rehabilitationssport oder Funktionstraining sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig. Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Rehabilitationssport und Funktionstraining.