Pflege, dauernde
Erläuterungen zur dauernden Pflege, insbesondere zu den Themen:
- Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?
- Wer entscheidet über das Vorliegen einer dauernden Pflegebedürftigkeit?
- Welche Pflegearten gibt es?
- Welche Beihilfen können gewährt werden?
können Sie dem Merkblatt über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten entnehmen.
Wenn Sie erstmals einen Antrag auf Beihilfe zu Pflegeaufwendungen stellen, benötigen wir je nach Pflegeart folgende Unterlagen von Ihnen:
Ersteinstufung in häusliche Pflege (Pflegegeld, Kombinationspflege, Berufspflegekraft)
- den kompletten Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung/-kasse (das Gutachten des medizinischen Dienstes ist nicht ausreichend und nur für Ihre Unterlagen bestimmt, bitte nicht zusenden)
- den vierseitigen Antrag auf Beihilfe (insbesondere Seite 3 ausfüllen)
- bei der Leistungsart Berufspflegekraft: Nachweis der Einkünfte (zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, etc.)
Ersteinstufung in stationäre Pflege
- den kompletten Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung/-kasse (das Gutachten des medizinischen Dienstes ist nur für Ihre Unterlagen bestimmt, bitte nicht zusenden)
- den vierseitigen Antrag auf Beihilfe (insbesondere Seite 3 ausfüllen)
- Nachweis der Einkünfte (zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, etc.)
- Nachweis über die Heimentgelte auf Grundlage der Pflegesatzvereinbarungen und Vergütungsverträge mit den Leistungsträgern (Pflegekassen)