Nachsorgemaßnahmen, ambulante
Aufwendungen für eine aus medizinischen Gründen in unmittelbaren Anschluss an
- eine Krankenhausbehandlung oder
- stationäre Sanatoriumsbehandlung
erforderliche ambulante Nachsorgemaßnahme für
- chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche,
- die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
sind bis zu den unten genannten Höchstbeträgen beihilfefähig, wenn sie
- wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig sind,
- um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder
- die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern.
Die Aufwendungen sind je Einheit bis zu den nachfolgend genannten Höchstbeträgen beihilfefähig:
- Analyse des Versorgungsbedarfs: 68,00 EUR,
- Koordinierung der verordneten Leistung: 68,00 EUR und
- Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme: 68,00 EUR.
Die Nachsorgeeinheit beträgt jeweils 60 Minuten, die maßnahmebezogen in kleinere Zeiteinheiten zu je 15 Minuten aufgeteilt werden kann.
Eventuell anfallende Fahrtkosten und/oder anfallende Umsatzsteuer sind mit den Höchstbeträgen abgegolten.