Gesundheitskurse/Präventionskurse
Gesundheits- und Präventionskurse dienen dazu, die Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Sie werden in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum angeboten.
Je Kalenderjahr sind Aufwendungen für die Teilnahme an bis zu zwei Kursen beihilfefähig, wenn der Kurs von einer gesetzlichen Krankenkasse als förderfähig anerkannt wurde (Informationen hierzu erhalten Sie von der Kursleitung) oder von einer/einem Angehörigen der Heilfachberufe (zum Beispiel Physiotherapeutin/Physiotherapeuten, Krankengymnastin/Krankengymnast, Diätassistentin/Diätassistenten) durchgeführt wurde:
Die Aufwendungen werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Kurs beendet wurde. Je Kurs beträgt die Beihilfe (vor Anwendung des 100 %-Abgleichs) höchstens 75,00 €. Bitte beachten Sie, dass Anmeldegebühren und Mitgliedsbeiträge nicht beihilfefähig sind.
Personen, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und aus demselben Beschäftigungsverhältnis sowohl beihilfeberechtigt als auch pflichtversichert sind sowie ihre (nach § 4 BVO berücksichtigungsfähigen) familienversicherten oder pflichtversicherten Angehörigen haben keinen Anspruch auf Beihilfe zu Aufwendungen für Gesundheits- oder Präventionskurse.