Erste Hilfe und Entseuchung
Aufwendungen für die Erste Hilfe sowie für eine behördlich angeordnete Entseuchung und die dabei verbrauchten Stoffe sind beihilfefähig.
Aufwendungen für die Erste Hilfe sowie für eine behördlich angeordnete Entseuchung und die dabei verbrauchten Stoffe sind beihilfefähig.