Elternzeit
Habe ich während der Elternzeit Anspruch auf Beihilfe?
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 BVO hat die Beamtin/der Beamte während der Elternzeit Anspruch auf Beihilfe.
Beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Beihilfebemessungssatz während der Elternzeit.