Eigenanteile - Gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, DAK, BEK etc.) Versicherte müssen bestimmte Kostenanteile (Zuzahlungen und Eigenanteile) selbst zahlen.
Dabei handelt es sich beispielsweise um Zuzahlungen für
· Arzneimittel, Verbandmittel,
· Heilmittel (Heilbehandlungen),
· stationäre Behandlungen oder Kuren,
· Fahrtkosten,
· Hilfsmittel.
Diese gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen und Eigenanteile sind nicht beihilfefähig.