Direktabrechnung - Krankenhaus
Um bei stationären Krankenhausaufenthalten für beihilfeberechtigte Personen sowie berücksichtigungsfähige Angehörigen eine Entlastung zu schaffen, bieten wir seit dem 01.12.2019 über das Direktabrechnungsverfahren die Möglichkeit, dass die Beihilfe direkt an das Krankenhaus überwiesen wird. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich nicht mehr um die Begleichung des auf die Beihilfe entfallenden Teils der regelmäßig kostenintensiven Rechnungen kümmern müssen. Des Weiteren klären wir mit dem Krankenhaus im Rahmen der Beihilfenfestsetzung abrechnungsrelevante Fragen zur Rechnung, was ebenfalls zu einer Erleichterung führt.
Für die Direktabrechnung ist ein entsprechender Antrag auf Beihilfe mittels Direktabrechnung von Ihnen sowie die Bereitschaft des Krankenhauses, direkt mit der Beihilfestelle abzurechnen, notwendig.
Sie als beihilfeberechtigte Person erhalten weiterhin einen Beihilfebescheid, aus dem ersichtlich ist, welcher Betrag von uns an die Einrichtung überwiesen wurde. Es wird um Beachtung gebeten, dass sich im Rahmen dieses Direktabrechnungsverfahrens lediglich der Zahlungsweg ändert, nicht jedoch die rechtliche Beziehung zwischen Ihnen als Patienten und dem Krankenhaus als Leistungserbringer. Da sich am Leistungsumfang der Beihilfe nichts ändert, sind Sie für nicht beihilfefähige Rechnungsanteile, wie z. B. Telefonkosten, Mehrkosten für ein Einbettzimmer im Krankenhaus ebenso wie für beihilferechtliche Eigenanteile (z.B. Kostendämpfungspauschale, Minderungsbetrag beim Zweibettzimmer) gegenüber dem Krankenhaus weiterhin persönlich zur Zahlung verpflichtet!
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie hier.
Hier finden Sie ein Video, welches das Verfahren zur Krankenhausdirektabrechnung bei rheinland-pfälzischen Beihilfeberechtigten beschreibt.