Belege
Die Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen.
Die Belege legen Sie bitte nur als Kopien oder als Rechnungsdurchschrift vor, da die Belege gescannt und danach vernichtet werden. Sie erhalten die Belege also nicht mehr zurück, daher bitte auch keine Originalbelege einreichen. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass es sich bei den eingereichten Belege um gut lesbare Belege handelt, ansonsten können diese nicht verarbeitet werden und es kann Ihnen leider keine Beihilfe gewährt werden.