Beihilfebescheid
Über Ihren Beihilfeantrag wird durch schriftlichen oder elektronischen Beihilfebescheid entschieden. Der Beihilfebescheid wird Ihnen entweder auf dem analogen Postweg an Ihre Privatadresse übersandt oder – wenn Sie am eBeihilfe-Verfahren angemeldet sind – auf elektronischem Weg zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt. Über die Einlagerung eines Beihilfebescheides im eBeihilfe-Verfahren werden Sie per E-Mail an die von Ihnen im eBeihilfe-Verfahren hinterlegte Adresse informiert.
Bei einem Beihilfebescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den der Rechtsbehelf des Widerspruches möglich ist. Der Beihilfebescheid enthält eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung.