Beihilfebescheid
Der Druck der Bescheide erfolgt im Duplexdruck-Verfahren (Druck auf Vor- und Rückseite). Dies spart sowohl Papier- als auch Versandkosten.
Die Zuordnung von Hinweisen zu einem Beleg erfolgt über die Grunddaten des Beleges. Grunddaten eines Beleges sind:
- Belegdatum,
- Belegbetrag
- Person, der die Aufwendungen zugerechnet wurden (z.B. Antragsteller oder Ehegatte)
- Art der Aufwendungen (z.B. Ambulante Behandlung oder Rezept)
Durch diese Zuordnung ist es möglich, belegbezogene Informationen im Beihilfebescheid anzugeben.
Für die beihilfeberechtigte Person entfällt im Beihilfebescheid die Suche nach den zu einem nicht oder nicht voll anerkannten Beleg gehörenden Hinweisen, da diese unmittelbar dem Beleg zugeordnet sind.
Ein Muster des Beihilfebescheides mit weiteren Erläuterungen können Sie hier einsehen.
Das Landesamt für Finanzen bietet Ihnen auch die Möglichkeit der elektronischen Zustellung der Beihilfebescheides. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter dem Stichwort eBeihilfe.