Beihilfeberechtigte Personen im Todesfall
Wer ist im Todesfalle eines Beihilfeberechtigten anspruchsberechtigt?
Stirbt die beihilfeberechtigte Person, erhält die Beihilfen zu den bis zum Tod und den aus Anlass des Todes entstandenen Aufwendungen die Erbin, der Erbe oder die Erbengemeinschaft.