Antragsfrist / Ausschlussfrist
Welche Auswirkung hat die Antragsfrist/Ausschlussfrist auf die Beihilfefähigkeit?
Die Beihilfefähigkeit erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Entstehung der Aufwendungen bei der zuständigen Beihilfestelle geltend gemacht wird, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der ersten Ausstellung einer Rechnung.