Antrag
Wie kann ich Beihilfe beantragen?
Beihilfen werden nur auf schriftlichen Antrag des Beihilfeberechtigten gewährt.
- bei erstmaliger Antragstellung sowie bei Änderungen beihilferelevanter Sachverhalte ist das Formular „Antrag auf Beihilfe“ erforderlich.
- sofern keine Änderungen beihilferelevanter Sachverhalte seit der letzten Antragstellung (mit dem vierseitigen "Antrag auf Beihilfe") eingetreten sind kann das Formular „Vereinfachter Antrag auf Beihilfe“ zu benutzen.
Weitere Erläuterungen finden Sie unter Antragsverfahren.
Die Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen. Weitere Erläuterungen finden Sie unter Belege.