Abschlagszahlung im Pflegefall
In folgenden Fällen werden – wenn Sie dieser Handhabung nicht widersprechen – Abschläge auf die zu erwartende Beihilfe gezahlt:
- Pauschalbeihilfe für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfen,
- Pauschalbeihilfe für pflegebedürftige Personen in ambulant betreuten Wohngruppen,
- Beihilfe für eine stationäre Pflege.
Die Zahlung erfolgt für die Dauer von sechs Monaten und steht unter dem Vorbehalt. Nach Ablauf der sechs Monate stellen Sie bitte einen Antrag auf Beihilfe für diesen Zeitraum, damit die Beihilfe abschließend festgesetzt und die gezahlten Abschläge verrechnet werden können. Hierzu erhalten Sie von der Beihilfestelle zu gegebener Zeit eine entsprechende schriftliche Aufforderung.