Abschlagszahlung im Krankheitsfall
Zur finanziellen Entlastung besteht die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung auf die in einem Krankheitsfall zu erwartende Beihilfe zu beantragen. So können Sie kostenintensive Aufwendungen bereits vor der Stellung eines Beihilfeantrages ganz oder zumindest teilweise begleichen und müssen nicht in Vorlage treten.
Ein Antrag auf Abschlagszahlung kann formlos – beispielsweise über das Kontaktformular – unter Beifügung der zu erwartenden Kosten (Rezept mit voraussichtlichem Preis) bzw. der zugrundeliegenden Rechnung gestellt werden.
Die Auszahlung eines Abschlages erfolgt grundsätzlich auf das Bezügekonto der beihilfeberechtigten Person.
Bitte beachten Sie, dass Abschlagszahlungen auf eine zu erwartende Beihilfe stets unter Vorbehalt erfolgen und Überzahlungen zurückgefordert werden.