Steuerfreibetrag
Freibeträge müssen Sie grundsätzlich jedes Jahr neu bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Einzelne Freibeträge (z.B. der Behindertenpauschbetrag) gelten für eine längere Dauer.
Sofern ein Kinderfreibetrag (im Regelfall nur für Kinder unter 18 Jahren) nicht bereits berücksichtigt wurde, kann dieser ebenfalls beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Die Freibeträge werden vom LfF elektronisch bei der Finanzverwaltung abgerufen und bei der Bezügeabrechnung berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Voraussetzungen bzw. zu den benötigten Nachweisen oder bei Änderungen an Ihr zuständiges Finanzamt.