Steuerabzug
Ihre ELStAM (ELStAM für "Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale") sind maßgeblich für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs. Es handelt sich dabei um die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten wie Steuerklasse, Freibeträge und Religion.
Ihre persönlichen Steuerabzugsmerkmale werden anhand Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer elektronisch bei der Finanzverwaltung abgerufen. Sie können die von uns berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmale auch aus Ihren Bezügemitteilungen ersehen.
Beim Steuerabzug berücksichtigen wir sowohl gesetzliche Freibeträge (z.B. Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 Einkommensteuergesetz) als auch Ihre im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens vom Finanzamt bewilligten Frei- und Hinzurechnungsbeträge. Aus den danach verbleibenden Bezügen wird der Lohnsteuerabzug errechnet und daraus die weiteren Steuerabzüge, wie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Änderungen müssen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt werden.