Personalnummer
Mit dem Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie eine neue Personalnummer, die auch für Ihre Beihilfeangelegenheiten gilt.
Bitte geben Sie diese Personalnummer bei jedem Schreiben, Anruf und auf jedem Vordruck an.
Ihre aktuelle Personalnummer finden Sie immer auf Ihrer neuesten Gehaltsmitteilung oder dem letzten Beihilfebescheid.