Steuerklassenwechsel
Sie können bei Ihrem Finanzamt Ihre Steuerklasse ändern lassen. Bei Verheirateten kann die Änderung nur für beide Ehegatten gleichzeitig erfolgen. Die Änderung kann immer nur für die Zukunft erfolgen. Den Antrag auf Änderung müssen Sie bis spätestens 30. November des Kalenderjahres stellen. Die Änderungen werden vom LfF elektronisch bei der Finanzverwaltung abgerufen.
Zusätzlich müssen Sie bei zwei nebeneinander bestehenden Arbeitsverhältnissen Ihren beiden Arbeitgebern gegenüber erklären, wer Hauptarbeitgeber und wer Nebenarbeitgeber ist. Vom Nebenarbeitgeber wird die Steuerklasse 6 zu Grunde gelegt.
Hinweise zu den einzelnen Steuerklassen können Sie der Broschüre des Finanzamts entnehmen.