Lohnsteuerbescheinigung
Seit dem 01.01.2005 ist das Landesamt für Finanzen (zu dem Zeitpunkt Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle) dazu verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung zu melden. Daher erhalten Sie ab dem Jahr 2005 Ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr bescheinigt zurück. Es wird Ihnen lediglich am Anfang des Folgejahres eine Lohnsteuerbescheinigung zugesandt. Diese ist dann für Ihre Unterlagen bestimmt.