Krankenversicherung
Wann werden meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet?
Während der Dauer Ihrer Elternzeit haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Die Beitragserstattung können Sie hier geltend machen bzw. beantragen. (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ019)