Geburt
Sie haben Nachwuchs bekommen; welche Unterlagen müssen Sie welchen Stellen vorlegen?
Personalverwaltende Dienststelle
Bitte übersenden Sie eine Ausfertigung der Geburtsbescheinigung / Geburtsurkunde an Ihre personalverwaltende Dienststelle.
Besoldungsstelle des LfF
Durch die Geburt Ihres Kindes können sich Ihre Bezüge erhöhen.
Die Besoldungsstelle des LfF benötigt für die Prüfung, ob Ihnen ein kinderbezogener Familienzuschlag gezahlt werden kann, folgende Unterlagen:
- die Erklärung zum kinderbezogenen Familienzuschlag (Vordruck Nr.: LFF12_BEZ007)
- Kopie des aktuellen Kindergeldbescheides / Leistungsbescheides
Sollte die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit das Kindergeld zahlen, müssen Sie keinen Kindergeldbescheid vorlegen. Die Vorlage des Kindergeldbescheides kann das Festsetzungsverfahren beim Landesamt für Finanzen jedoch beschleunigen.
Erst wenn die Unterlagen bei der Besoldungsstelle vorliegen und der kinderbezogene Familienzuschlag für Ihr Kind gezahlt wird, kann Ihr Kind bei der Beihilfe berücksichtigt werden.
Beihilfestelle des LfF
Die Beihilfestelle benötigt dann zusätzlich noch folgende Unterlagen:
- den vierseitigen Antrag auf Beihilfe (insbesondere Punkt 7 und 13 ausfüllen)
- eine Kopie der Geburtsurkunde (nicht beglaubigt)
- den Krankenversicherungsnachweis Ihres Kindes
- Bei Geburt ab dem zweiten Kind ferner den Krankenversicherungsnachweis der beihilfeberechtigten Person
(ab dem ersten Kalendertag des Geburtsmonats beträgt der Bemessungssatz 70%)