Elternzeit
Wie erhalte ich Elternzeit?
Im Anschluss an die Mutterschutzfristen können Sie die Elternzeit bei Ihrer Dienststelle beantragen.
Ihre Dienststelle informiert Sie gerne über die Fristen und Bestimmungen des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit und den entsprechenden Verordnungen dazu.
Wie erhalte ich Elterngeld?
Das Elterngeld kann bei der jeweils zuständigen Stelle (Jugendämter für Beamte mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz) beantragt werden. Bitte weisen Sie Ihr Einkommen durch die Bezügemitteilungen des LfF bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle nach.
Erhalte ich Bezüge während der Elternzeit?
Für die Dauer Ihrer Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf laufende monatliche Bezüge.
Sie können von Seiten des LfF eine Beitragserstattung zu Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung erhalten. Nähere Informationen dazu, finden Sie hier. (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ018)