Eingetragene Lebenspartnerschaft
Welche Unterlagen muss ich bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorlegen?
Das LfF benötigt Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde. Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie uns bitte einen Nachweis des Standesamts über Ihren geänderten Nachnamen zu.
Die besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Landes, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen, finden auch Anwendung bei einer Lebenspartnerschaft. Dies gilt insbesondere in Bezug auf den personenstandsabhängigen Familienzuschlag. Im Beamtenversorgungsrecht wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft einer Ehe gleichgestellt und bezieht somit die Lebenspartnerin und Lebenspartner in die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung mit ein.