Bezügeanpassung nach dem LBVAnpG 2024/2025 ab 01.11.2024 und 01.02.2025
Häufig gestellte Fragen
- Was ändert sich ab dem 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 hinsichtlich der Höhe meiner Bezüge?
Die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnung A, B, R, C und W werden ab dem 01.11.2024 um 200 EUR (brutto) erhöht.
Des Weiteren werden zum 01.11.2024 die Amtszulagen, die allgemeine Stellenzulagen, der kinderbezogene Familienzuschlag für das erste und das zweite Kind, der Mindestleistungsbezug und die dynamischen Leistungsbezüge der W-Besoldung um 4,76 v.H. erhöht.
Die Bezüge der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W werden ebenfalls ab dem 01.02.2025 angepasst. Alle von der Bezügeanpassung betroffenen Bezügebestandteile werden ab dem 01.02.2025 um 5,5 v.H. erhöht.
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.
Die Höhe des Familienzuschlages ab dem 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 können Sie der Gesamtübersicht Familienzuschlag entnehmen, diese finden Sie hier.
Die Höhe der Mehrarbeitsvergütung ab dem 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 können Sie der Gesamtübersicht Mehrarbeitsvergütung entnehmen, diese finden Sie hier.
- Gilt die Erhöhung der Bezüge für alle Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger?
Die Bezügeanpassung betrifft sämtliche Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W.
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.
- Ich bin Anwärter. Welche Änderungen gibt es bei meiner Besoldung?
Die Grundbeträge der Anwärterinnen und Anwärter werden ab dem 01.11.2024 um 100 EUR (brutto) und ab dem 01.02.2025 um 50 EUR (brutto) erhöht.
- Obwohl die Bezüge ab dem 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 angepasst wurden, habe ich keine Bezügemitteilung erhalten. Womit hängt das zusammen?
Bezügemitteilungen werden nur erstellt, wenn sich Änderungen im Gesamtbrutto ergeben.
Beispielsweise kommt es bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge zu keinen Änderungen in Ihrem Gesamtbrutto. Eine Bezügemitteilung wird in solchen Fällen nicht erstellt.
- Nicht alle Bezügebestandteile wurden ab dem 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 angepasst. Womit hängt das zusammen?
Die Berechnung der Bezüge erfolgt zu einem großen Teil maschinell durch das rheinland-pfälzische Abrechnungssystem (z.B. Grundgehälter und Familienzuschläge). Einzelne Bezügebestandteile müssen jedoch – wie in der Vergangenheit auch – manuell durch das Landesamt für Finanzen berechnet werden. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass diese Bezügebestandteile erst zu einem späteren Zeitpunkt – rückwirkend ab dem 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 – angepasst werden.
Hierdurch kann es zu Nach- oder Überzahlungen kommen.
- Wo finde ich die ab dem 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 gültigen Besoldungstabellen?
Die Besoldungstabellen finden Sie unter Service à Gehaltstabellen.