Steuerfreibetrag
Freibeträge müssen Sie jedes Jahr neu bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Einzelne Freibeträge z.B. der Körperbehindertenfreibetrag gelten für eine längere Dauer.
Soweit ein Kinderfreibetrag (im Regelfall nur für Kinder unter 18 Jahren) nicht bereits berücksichtigt ist, können Sie diesen ebenfalls bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Diese Freibeträge werden vom LfF elektronisch bei der Finanzverwaltung abgerufen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Voraussetzungen bzw. zu den benötigten Nachweisen an Ihr zuständiges Finanzamt.